Kostenrückerstattung für
Heilmassagen durch die Krankenkasse
(ÖGK, SVS und BVAEB)

So erhalten Sie eine Kostenerstattung von ÖGK, SVS und BVAEB bei einer Heilmassage

Eine Heilmassage ist mehr als nur Entspannung – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie zur Linderung von Schmerzen und zur Rehabilitation. Da ich, Tanja Kušej, staatlich geprüfte Heilmasseurin bin, haben Sie bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
 
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Abrechnung funktioniert und mit welchen Beträgen Sie aktuell (Stand 2026) rechnen können.
Infografik zum Ablauf der Kostenrückerstattung für ärztlich verordnete Heilmassagen bei der ÖGK, SVS und BVAEB im Vergleich zur privaten gewerblichen Massage.
Infografik zum Ablauf der Kostenrückerstattung für ärztlich verordnete Heilmassagen bei der ÖGK, SVS und BVAEB im Vergleich zur privaten gewerblichen Massage.

Der Weg zur Kostenübernahme in 4 Schritten

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist der korrekte Ablauf wichtig. Als Wahltherapeutin verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen, woraufhin Sie die Rechnung zur Erstattung einreichen.

  1. Ärztliche Verordnung holen: Suchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt auf. Dieser muss eine Heilmassage aufgrund konkreter Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen, Verspannungen, Nachbehandlung von Operationen) verschreiben.
  2. Bewilligung (Wichtig!): Lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligen (chefarztliche Bestätigung). Hinweis: Einige Kassen setzen die Bewilligungspflicht zeitweise aus. Bitte informieren Sie sich sicherheitshalber direkt bei Ihrer Versicherung.
  3. Behandlung & Bezahlung: Sie kommen zur Behandlung in meine Praxis. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Sitzung in bar oder mit Bankomatkarte. Sie erhalten dafür einen Zahlungsbeleg.
  4. Einreichung & Rückerstattung: Nach Abschluss der Therapieserie reiche ich Ihnen eine gesammelte Honorarnote aus. Diese senden Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Aktuelle Rückerstattungstarife für Massage (Stand 2026)

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und Art der Behandlung. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse für die gängigsten Behandlungen in meiner Praxis.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

  • Manuelle Heilmassage (10 Min.): ca. 5,40 €
  • Manuelle Heilmassage (20 Min.): ca. 10,60 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 11,20 €
  • Manuelle Lymphdrainage (45 Min.): ca. 16,90 €
    Hinweis: Die ÖGK hat die Tarife ab 01.01.2025 angepasst.

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)

  • Manuelle Heilmassage (min. 15 Min.): ca. 5,66 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 10,62 €
  • Manuelle Lymphdrainage (60 Min.): ca. 21,22 €
    Gültig ab 01.01.2026.

BVAEB (Öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau)

  • Manuelle Heilmassage (10 Min.): ca. 5,70 €
  • Manuelle Heilmassage (20 Min.): ca. 11,20 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 11,90 €
  • Manuelle Lymphdrainage (45 Min.): ca. 17,70 €
    Gültig ab 01.01.2026.

 

Besitzen Sie eine private Zusatzversicherung? In vielen Fällen übernimmt Ihre private Krankenversicherung den Restbetrag, der nach der Erstattung durch die gesetzliche Kasse offen bleibt (Selbstbehalt). Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherungsberater.

Unterschied Heilmassage vs. Wellness

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob eine Massage medizinisch notwendig ist oder dem reinen Wohlbefinden dient. Die Krankenkassen zahlen nur bei medizinischer Indikation.

  • Erstattungsfähig: Klassische Heilmassage, Manuelle Lymphdrainage (bei Schwellungen/Ödemen), Bindegewebsmassage – immer in Verbindung mit einer ärztlichen Verordnung.
  • NICHT erstattungsfähig (Privatleistung): Massagen zur reinen Prävention (Vorbeugung), gewerbliche Wellness-Massagen wie Lomi Lomi Nui, Aromaölmassagen oder Craniosacrale Energiearbeit.

 

Auch ohne Verordnung sind Sie herzlich willkommen! In diesem Fall wird die Behandlung als Präventivmassage verrechnet, die Sie zu 100 % selbst tragen.

Häufig gestellte Fragen zur Kostenrückerstattung

Bekomme ich die Kosten für eine Heilmassage von der Krankenkasse zurückerstattet?

Ja, das ist möglich. Da ich, Tanja Kušej, eine staatlich geprüfte Heilmasseurin bin, haben Sie bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (wie z. B. ÖGK, SVS oder BVAEB).

Wie ist der Ablauf für eine Kostenrückerstattung?

Der Prozess zur Erstattung erfolgt in vier einfachen Schritten:

  1. Verordnung: Holen Sie sich eine Überweisung für Heilmassagen von Ihrem Haus- oder Facharzt.

  2. Bewilligung: Lassen Sie diese Verordnung vorab bei Ihrer Krankenkasse bewilligen.

  3. Behandlung: Sie genießen die Therapie in meiner Praxis und bezahlen die Honorarnote zunächst selbst.

  4. Einreichung: Nach Abschluss der Serie reichen Sie die bezahlte Rechnung und die bewilligte Verordnung bei Ihrer Kasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkassen aktuell?

Die Höhe der Rückerstattung ist tarifabhängig und wird regelmäßig angepasst (Stand 2025/2026).

  • Die ÖGK erstattet beispielsweise ca. 10,60 € für eine 20-minütige Heilmassage.

  • Bei der SVS erhalten Sie für 15 Minuten ca. 5,66 €.

  • Die BVAEB zahlt für 20 Minuten ca. 11,20 €. Für Lymphdrainagen gelten je nach zeitlichem Aufwand höhere Tarife.

Welche Massagen werden nicht von der Krankenkasse erstattet?

Die Krankenkassen übernehmen Kosten nur bei einer medizinischen Notwendigkeit. Rein präventive Massagen oder Wellness-Anwendungen wie Lomi Lomi Nui, Aromaölmassagen oder Craniosacrale Energiearbeit zur Entspannung sind reine Privatleistungen und werden nicht bezuschusst.

Zahlt meine private Zusatzversicherung den Restbetrag?

In vielen Fällen ja! Wenn Sie über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen, übernimmt diese oft den verbleibenden Selbstbehalt. So können die Kosten für Ihre Gesundheitstherapie im Idealfall sogar zu 100 % gedeckt sein. Bitte klären Sie die Details direkt mit Ihrem Versicherungsbetreuer.

Kann ich auch ohne Verordnung zur Massage kommen?

Natürlich! Sie sind jederzeit auch ohne ärztliche Verordnung willkommen. In diesem Fall wird die Behandlung als Präventivmassage verrechnet. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten hierfür zu 100 % selbst tragen, da die Krankenkasse ohne medizinische Indikation keine Rückerstattung leistet.

Haben Sie bereits eine Verordnung?

Kümmern Sie sich jetzt um Ihre Gesundheit und vereinbaren Sie Ihren Termin für eine medizinische Heilmassage.