Kostenrückerstattung für
Heilmassagen durch die Krankenkasse

So erhalten Sie Ihr Geld von ÖGK, SVS und BVAEB zurück

Eine Heilmassage ist mehr als nur Entspannung – sie ist eine medizinisch notwendige Therapie zur Linderung von Schmerzen und zur Rehabilitation. Da ich, Tanja Kušej, staatlich geprüfte Heilmasseurin bin, haben Sie bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Abrechnung funktioniert und mit welchen Beträgen Sie aktuell (Stand 2026) rechnen können.
Infografik zum Ablauf der Kostenrückerstattung für ärztlich verordnete Heilmassagen bei der ÖGK, SVS und BVAEB im Vergleich zur privaten gewerblichen Massage.
Infografik zum Ablauf der Kostenrückerstattung für ärztlich verordnete Heilmassagen bei der ÖGK, SVS und BVAEB im Vergleich zur privaten gewerblichen Massage.

Der Weg zur Kostenübernahme in 4 Schritten

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist der korrekte Ablauf wichtig. Als Wahltherapeutin verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen, woraufhin Sie die Rechnung zur Erstattung einreichen.

  1. Ärztliche Verordnung holen: Suchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt auf. Dieser muss eine Heilmassage aufgrund konkreter Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen, Verspannungen, Nachbehandlung von Operationen) verschreiben.
  2. Bewilligung (Wichtig!): Lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligen (chefarztliche Bestätigung). Hinweis: Einige Kassen setzen die Bewilligungspflicht zeitweise aus. Bitte informieren Sie sich sicherheitshalber direkt bei Ihrer Versicherung.
  3. Behandlung & Bezahlung: Sie kommen zur Behandlung in meine Praxis. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Sitzung in bar oder mit Bankomatkarte. Sie erhalten dafür einen Zahlungsbeleg.
  4. Einreichung & Rückerstattung: Nach Abschluss der Therapieserie reiche ich Ihnen eine gesammelte Honorarnote aus. Diese senden Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Aktuelle Rückerstattungstarife (Stand 2025/2026)

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und Art der Behandlung. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse für die gängigsten Behandlungen in meiner Praxis.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

  • Manuelle Heilmassage (10 Min.): ca. 5,40 €
  • Manuelle Heilmassage (20 Min.): ca. 10,60 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 11,20 €
  • Manuelle Lymphdrainage (45 Min.): ca. 16,90 €
    Hinweis: Die ÖGK hat die Tarife ab 01.01.2025 angepasst.

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)

  • Manuelle Heilmassage (min. 15 Min.): ca. 5,66 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 10,62 €
  • Manuelle Lymphdrainage (60 Min.): ca. 21,22 €
    Gültig ab 01.01.2026.

BVAEB (Öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau)

  • Manuelle Heilmassage (10 Min.): ca. 5,70 €
  • Manuelle Heilmassage (20 Min.): ca. 11,20 €
  • Manuelle Lymphdrainage (30 Min.): ca. 11,90 €
  • Manuelle Lymphdrainage (45 Min.): ca. 17,70 €
    Gültig ab 01.01.2026.

Besitzen Sie eine private Zusatzversicherung? In vielen Fällen übernimmt Ihre private Krankenversicherung den Restbetrag, der nach der Erstattung durch die gesetzliche Kasse offen bleibt (Selbstbehalt). Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherungsberater.

Was wird NICHT erstattet? (Unterschied Heilmassage vs. Wellness)

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob eine Massage medizinisch notwendig ist oder dem reinen Wohlbefinden dient. Die Krankenkassen zahlen nur bei medizinischer Indikation.

  • Erstattungsfähig: Klassische Heilmassage, Manuelle Lymphdrainage (bei Schwellungen/Ödemen), Bindegewebsmassage – immer in Verbindung mit einer ärztlichen Verordnung.
  • NICHT erstattungsfähig (Privatleistung): Massagen zur reinen Prävention (Vorbeugung), gewerbliche Wellness-Massagen wie Lomi Lomi Nui, Aromaölmassagen oder Craniosacrale Energiearbeit.

Auch ohne Verordnung sind Sie herzlich willkommen! In diesem Fall wird die Behandlung als Präventivmassage verrechnet, die Sie zu 100 % selbst tragen.

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